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Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2016:
-
Handwerkerbonus: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Der Handwerkerbonus wurde verlängert. Artikel lesen
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Was ist das neue Kontenregister?
Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen. Artikel lesen
-
Muss eine Schenkung gemeldet werden?
Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. Artikel lesen
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Wer ist Kleinunternehmer?
Der Kleinunternehmer kann auf die Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten. Artikel lesen
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Auftraggeberhaftung
Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. Artikel lesen
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Muss eine Schätzung der Finanz begründet sein?
Die Behörde führte bei einem Taxiunternehmer eine Außenprüfung durch. Artikel lesen
-
Gemeinsam statt einsam
Höchstleistungen lassen sich nur erbringen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Artikel lesen
Was gibt es Neues bei der Registrierkassenpflicht?
Der Ministerrat hat einige geplante Änderungen sowohl für gemeinnützige Vereine als auch für Unternehmer bekannt gegeben. Dieser Artikel informiert über ausgewählte Änderungen.
Technische Sicherheitseinrichtungen
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen. Diese Verpflichtung tritt nun erst mit 1.4. 2017 in Kraft und nicht wie bisher geplant mit 1.1.2017.
Änderungen für Feste
Feste bis zu 72 Stunden
Feste von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Feuerwehren) sollen im Ausmaß von bis zu 72 Stunden (bisher 48 Stunden) im Jahr steuerlich begünstigt werden und es besteht auch keine Registrierkassenpflicht.
Zuwendungen an Mitglieder
Erhalten Vereinsmitglieder Zuwendungen im Ausmaß von höchstens € 100,00 pro Mitglied (z. B. im Rahmen eines Festes), bleibt die Steuerbegünstigung des Vereins bestehen.
Politische Parteien
Bei Festen von politischen Parteien gelten dieselben Regelungen wie bei Festen von Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Vereinen. Allerdings gilt die Begünstigung nur für ortsübliche Feste, d. h. der Jahresumsatz darf die Grenze von € 15.000,00 nicht überschreiten und die Überschüsse müssen für gemeinnützige bzw. parteipolitische Zwecke verwendet werden.
Mitarbeit von vereinsfremden Personen
Auch wenn vereinsfremde Personen unentgeltlich an einem kleinen Vereinsfest mitarbeiten, sollen die steuerlichen Begünstigungen gelten.
Weitere Begünstigungen
Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten
Sofern Umsätze in Höhe von maximal € 30.000,00 außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden, sollen diese Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sein und eine einfache Losungsermittlung möglich sein (Kalte Hände Regel).
Kantinenbetrieb
Betreibt ein gemeinnütziger Verein eine Kantine (z. B. ein Fußballverein) wird er keine Registrierkasse anschaffen müssen, wenn die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr offen hat und der Umsatz maximal € 30.000,00 beträgt.
Kreditinstitute
Entfallen soll die Registrierkassenpflicht für Kreditinstitute, da sie einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen.
Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten
Keine Registrierkasse anschaffen müssen Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten, wenn ihr Umsatz nicht über € 30.000,00 liegt.
Stand: 29. Juni 2016